Finanzamtsbestätigungen für Arbeitnehmerveranlagung
Veröffentlicht von Peter SVIRAK in Service · Donnerstag 21 Jan 2021 · 1:00

Die Prämien für Personenversicherungen (Lebens-, Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungen) sind für 2020 letztmalig im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass die Versicherungen die entsprechenden Finanzamtsbestätigungen heuer (2021) letztmalig automatisch versenden werden.
Falls Sie eine benötigte Finanzamtsbestätigung im ersten Halbjahr 2021 von Ihrer Versicherung nicht erhalten, fordern Sie die Bestätigung von sich aus an.
Beachten Sie bitte, dass für Verträge welche ab dem 01.01.2016 abgeschlossen wurden, generell keine Absetzbarkeit besteht und daher auch keine Bestätigungen von den Versicherungen ausgestellt werden.