Kunde haftet für zeitgerechte Überweisung von Erst-Versicherungsprämien. Die OGH hat in einer seiner letzten Entscheidung festgestellt, dass bei einem fehlgeschlagenen Lastschrift-Einzugsversuch der Kunde haftet.
Laut § 38 Abs. 2 VersVG ist die Versicherung leistungsfrei wenn nach spätestens 14 Tagen, ab Zahlungsaufforderung, die Erstprämie nicht bezahlt ist. Den Kunden (Versicherungsnehmer = VN) trifft die Beweislast, dass er nicht schuld ist, haftet jedoch für das Funktionieren der Lastschrift. Insbesondere hat der VN dafür zu sorgen, dass sein Konto eine ausreichende Deckung für den Prämieneinzug hat.
Wenn der Abbuchungsversuch also nicht funktioniert, kann es sein dass der Versicherer leistungsfrei ist.
Laut § 38 Abs. 2 VersVG ist die Versicherung leistungsfrei wenn nach spätestens 14 Tagen, ab Zahlungsaufforderung, die Erstprämie nicht bezahlt ist. Den Kunden (Versicherungsnehmer = VN) trifft die Beweislast, dass er nicht schuld ist, haftet jedoch für das Funktionieren der Lastschrift. Insbesondere hat der VN dafür zu sorgen, dass sein Konto eine ausreichende Deckung für den Prämieneinzug hat.
Wenn der Abbuchungsversuch also nicht funktioniert, kann es sein dass der Versicherer leistungsfrei ist.
Herausgegeben von Peter SVIRAK - 30 Mär 2025